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   BVerfG, 27.04.2006 - 2 BvR 1840/04   

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https://dejure.org/2006,10532
BVerfG, 27.04.2006 - 2 BvR 1840/04 (https://dejure.org/2006,10532)
BVerfG, Entscheidung vom 27.04.2006 - 2 BvR 1840/04 (https://dejure.org/2006,10532)
BVerfG, Entscheidung vom 27. April 2006 - 2 BvR 1840/04 (https://dejure.org/2006,10532)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Analogieverbots im Strafrecht im Sinne des GG; Zweck des Analogieverbots; Auslegung des Begriffs der Bevorzugung bei dem Bezug von Waren und gewerblichen Leistungen im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB); Gegenstand und Ziel einer ...

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 8, 49
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2006 - 2 BvR 1840/04
    Jedermann soll vorhersehen können, welches Verhalten verboten und mit Strafe bedroht ist (vgl. BVerfGE 92, 1 ; 105, 135 ).

    Dabei markiert der mögliche Wortsinn des Gesetzes die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation (vgl. BVerfGE 92, 1 ).

  • BGH, 16.07.2004 - 2 StR 486/03

    Angestellter der Deutsche Bahn AG ist kein Amtsträger

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2006 - 2 BvR 1840/04
    gegen a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Juli 2004 - 2 StR 486/03 -,.

    Das Landgericht verurteilte den Beschwerdeführer wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr gemäß § 299 Abs. 2 StGB zu einer Geldstrafe; seine Revision wurde vom Bundesgerichtshof verworfen (BGHSt 49, 214 mit kritischer Anmerkung Krehl, StV 2005, S. 325).

  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2006 - 2 BvR 1840/04
    Jedermann soll vorhersehen können, welches Verhalten verboten und mit Strafe bedroht ist (vgl. BVerfGE 92, 1 ; 105, 135 ).
  • BVerfG, 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99

    Völkermord vor deutschen Gerichten

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2006 - 2 BvR 1840/04
    Im Übrigen ist es nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, seine Auffassung von der zutreffenden oder überzeugenden Auslegung des einfachen Rechts an die Stelle derjenigen der Strafgerichte zu setzen (vgl. Beschlüsse der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 2000 - 2 BvR 1290/99 -, NJW 2001, S. 1848 sowie der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Juli 2004 - 2 BvR 568/04 -, NJW 2004, S. 3768).
  • BVerfG, 01.07.2004 - 2 BvR 568/04

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Straftatbestandes

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2006 - 2 BvR 1840/04
    Im Übrigen ist es nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, seine Auffassung von der zutreffenden oder überzeugenden Auslegung des einfachen Rechts an die Stelle derjenigen der Strafgerichte zu setzen (vgl. Beschlüsse der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 2000 - 2 BvR 1290/99 -, NJW 2001, S. 1848 sowie der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Juli 2004 - 2 BvR 568/04 -, NJW 2004, S. 3768).
  • BGH, 09.10.1990 - 1 StR 538/89

    Keine Amtsträgereigenschaft des landeskirchlichen Vermögensverwalters

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2006 - 2 BvR 1840/04
    Gegenstand und Ziel der Unrechtsvereinbarung muss die zukünftige unlautere Bevorzugung bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen sein (vgl. BGHSt 10, 358 ; BGH, wistra 1991, S. 99 ; Tiedemann, in: Leipziger Kommentar, 11. Aufl., StGB, Stand: 01.09.2001, § 299 Rn. 28); dementsprechend muss die Wettbewerbslage in der Vorstellung der Beteiligten der Unrechtsvereinbarung nicht bei deren Abschluss, sondern erst im Zeitpunkt der unlauteren Bevorzugung vorliegen (vgl. Tiedemann, a.a.O., § 299 Rn. 33, 43; Dannecker, in: NK-StGB, 2. Aufl. 2005, § 299 Rn. 47 f.; Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. 2006, § 299 Rn. 15, 21).
  • BGH, 10.07.1957 - 4 StR 5/57

    Ermächtigung des deutschen Gerichts zur Vernehmung eines Angeklagten ohne

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2006 - 2 BvR 1840/04
    Gegenstand und Ziel der Unrechtsvereinbarung muss die zukünftige unlautere Bevorzugung bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen sein (vgl. BGHSt 10, 358 ; BGH, wistra 1991, S. 99 ; Tiedemann, in: Leipziger Kommentar, 11. Aufl., StGB, Stand: 01.09.2001, § 299 Rn. 28); dementsprechend muss die Wettbewerbslage in der Vorstellung der Beteiligten der Unrechtsvereinbarung nicht bei deren Abschluss, sondern erst im Zeitpunkt der unlauteren Bevorzugung vorliegen (vgl. Tiedemann, a.a.O., § 299 Rn. 33, 43; Dannecker, in: NK-StGB, 2. Aufl. 2005, § 299 Rn. 47 f.; Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. 2006, § 299 Rn. 15, 21).
  • BGH, 02.05.1957 - 4 StR 119/56
    Auszug aus BVerfG, 27.04.2006 - 2 BvR 1840/04
    Unter dem Merkmal "bei dem Bezug" wird nach einhelliger Auffassung das gesamte wirtschaftliche, auf die Erlangung der Ware gerichtete Geschäft verstanden (vgl. BGHSt 10, 269 ).
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